Wie beantragt man die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen sind Kfz-Schilder, die einen kurzzeitigen Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge bieten. Der Schutz für das entsprechende Fahrzeug wird mit einem Kurzzeitkennzeichen für maximal 5 Tage gewährt. Es sind allerdings auch einige Tarife mit einer kürzeren Versicherungsdauer von 1 oder 3 Tagen erhältlich. Mit der Kurzzeitdeckung versichern Sie mögliche Unfallschäden, die Sie bei einer Fahrzeugüberführung verursachen könnten.

Wann ist ein Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?

Die Absicherung über eine Kurzzeitversicherung macht dann Sinn, wenn Sie ein Verkehrsmittel von einem Ort zum anderen befördern und danach nicht weiter nutzen möchten. Dazu gehören zum Beispiel reine Überführungsfahrten im Inland oder Kfz-Exporte ins Ausland. Je nach Verwendungsart benötigen Sie dann ein Überführungskennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen.

Wenn Sie den Wagen nach der Überführung langfristig anmelden möchten, ist eine Überführung auch ohne Kurzzeitkennzeichen möglich, wenn Sie bereits im Besitz sämtlicher Zulassungsunterlagen sind. Der Kauf eines Kurzzeitkennzeichens ist dann weniger sinnvoll. In diesem besonderen Fall können Sie sich also die Kennzeichen- und Versicherungskosten sparen.

Unabhängig davon benötigen Sie als Kfz-Inhaber eine Kurzzeitzulassung, wenn Sie aktuell keine gültige Hauptuntersuchung (HU) für den Wagen vorweisen können und Sie das Fahrzeug aber dauerhaft zulassen möchten. In dieser Situation müssen Sie erst eine Inspektion bei einer technischen Prüforganisation durchführen, da eine vollständige Fahrzeuganmeldung ohne gültige Hauptuntersuchung nicht möglich ist. Damit Sie als Halter zur nächsten Werkstatt oder Prüfstelle fahren dürfen, brauchen Sie eine Kurzzeitzulassung. Deshalb ist die Zulassung der Kurzzeitkennzeichen auch ohne entsprechenden Prüfbericht möglich. Allerdings müssen Sie dann direkt nach der Anmeldung zu einer Prüforganisation fahren. Manche Fahrten in Verbindung mit dem Zulassungsverfahren dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Kurzkennzeichen machen.

Wie teuer ist die Kurzzeitversicherung?

Wie viel die Nutzung für den Kurzzeitschutz kostet, hängt von den oben beschriebenen Vorgehensweisen ab. Wenn Sie lediglich beabsichtigen das Fahrzeug zu überführen (ohne eine spätere Dauerzulassung), fallen je nach Anbieter und Laufzeit Kosten zwischen 25,- und 45,- Euro an. Dafür bestellen Sie einfach bei einem Anbieter für Kurzzeitkennzeichen die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Mit der ausgehändigten Versicherungsbestätigung können Sie Ihr Verkehrsmittel bei der Zulassungsbehörde für bis zu 5 Tage im Straßenverkehr zulassen.

Sofern Sie einen Vertrag bei einer Kfz-Versicherung abschließen, bieten viele Versicherer die Kurzzeit-eVB kostenlos an. Die Voraussetzung für die kostenlose Inanspruchnahme ist allerdings, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug innerhalb der nächsten 2 bis 6 Wochen komplett anmelden und somit der Versicherungsvertrag in Kraft tritt. Möchten Sie Ihren Wagen nach der Überführung doch nicht mehr nutzen oder bei der Zulassungsstelle dauerhaft anmelden, können Preise zwischen ungefähr 80,- und 100,- Euro anfallen.

Was kosten die Kfz-Schilder?

Neben der Kurzzeitversicherung benötigen Sie außerdem die dazugehörigen Kennzeichen. Die geeigneten Kfz-Schilder können Sie entweder direkt bei der Zulassungsstelle oder online kaufen. Bei einem Kauf im Internet bekommen Sie die bereits zugelassenen Kurzzeitkennzeichen per Post. Die Preise für die Kurzzeitschilder sind davon abhängig, ob Sie die Kennzeichen bei einem Internetanbieter oder bei einer Zulassungsstelle erstellen lassen. Sie können dabei mit Herstellungsgebühren pro Paar zwischen 15,- und 100,- Euro rechnen. In diesem Fall sind die Online-Anbieter nicht unbedingt die günstigsten, da dann noch Portokosten anfallen.

Die einzelnen Schritte zum Kurzzeitkennzeichen

Wenn Sie nun Kurzzeitkennzeichen benutzen möchten, melden Sie Ihr Kraftfahrzeug mit dem folgenden Ablauf am schnellsten an:

1. Kurzzeitschutz besorgen – Die Deckung über eine Kurzzeitversicherung beantragen Sie bei einem spezialisierten Online-Anbieter oder direkt bei einer Versicherung. Die eVB-Nummer für die Anmeldung der Kurzzeitschilder wird dann oft sehr schnell herausgegeben. Oft kann die eVB auch per SMS zugeschickt werden.

2. Anmeldung bei der Zulassungsstelle – Mit der eVB-Nummer gehen Sie einfach zu Ihrer Zulassungsbehörde. Die Dienststelle gibt Ihnen daraufhin einen Beleg, mit dem Sie noch am selben Tag die Kurzzeitkennzeichen drucken lassen. Vergessen Sie dabei nicht, alle Unterlagen mitzunehmen.

3. Kennzeichen anschrauben – Nach Erstellung der Kennzeichenschilder befestigen Sie diese nur noch an dem gewünschten Fahrzeug. Ab dem Zeitpunkt dürfen Sie dann mit dem Wagen fahren. Nach Ablauf der Gültigkeit erlischt der Versicherungsschutz automatisch.

  1. Autoversicherung online abschließen
  2. Kurzzeit-eVB anfragen
  3. Kennzeichen anmelden