Was ist eine eVB-Nummer zur Übermittlung?

Hat Ihre Kfz-Versicherung den Vertrag gekündigt? Wollen Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln? In einem solchen Fall ist die eVB-Nummer zur Übermittlung nötig. Der Begriff „eVB zur Übermittlung“ bezeichnet ein Verfahren, von dem die Kunden nur sehr selten etwas mitbekommen. Die Übertragung des Versicherungsnachweises an die Zulassungsstelle läuft immer automatisiert im Hintergrund ab. Die Abkürzung des Ausdrucks ist auch als „eVB-Ü“ bekannt. Über eVB-Nummer.com können Sie die eVB-Nummer übermitteln lassen.

Schnell und einfach: eVB-Nr. übermitteln

Wenn Sie über eVB-Nummer.com eine neue Kfz-Versicherung beantragen, wird die entsprechende eVB-Nummer für bereits zugelassene Autos automatisch an die Zulassungsbehörde übermittelt. Sobald Ihre neue Versicherung die eVB-Ü verschickt hat, ist der Nachweis schon am nächsten Tag bei der Zulassungsbehörde sichtbar.

  • Geeignet für Versicherungswechsel
  • In wenigen Minuten erledigt
  • eVB-Ü direkt an die Zulassungsstelle

Wozu dient die eVB-Ü?

Voll ausgeschrieben bedeutet der Ausdruck „Elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung“. Der Versicherungsnachweis dient als Beleg dafür, dass das zugelassene Fahrzeug versichert ist und weiterhin im Straßenverkehr teilnehmen darf.

Die eVB-Ü kommt in den meisten Fällen bei einem Kfz-Versicherungswechsel zum Tragen. Wechselt der Fahrzeughalter die Versicherung, übermitteln die Versicherungsgesellschaften die eVB-Ü immer automatisch an das Kraftfahrtbundesamt und somit an die zuständige Zulassungsstelle. Sie ersetzt damit die bisherige eVB-Nummer der Vorversicherung. Der Kfz-Halter beziehungsweise der Versicherungsnehmer muss sich also nie selber um die Benachrichtigung an die Zulassungsstelle kümmern.

Wann wird die eVB-Ü erstellt und übermittelt?

Die normale eVB-Nummer, auch eVB zum Abruf genannt, benötigen Sie in den meisten Fällen bei einer Kfz-Zulassung oder bei der Ummeldung auf einen anderen Fahrzeughalter. Die eVB zur Übermittlung wird hingegen immer in anderen Situationen erzeugt.

Versicherungsgesellschaften senden die eVB-Ü an die Zulassungsstelle, wenn die folgenden Fälle eintreten:

  • Kfz-Versicherungswechsel
  • Beendigung eines Mahnverfahrens
  • Richtigstellung einer Doppelversicherung

Da die Übermittlung von der Versicherungsgesellschaft an die Zulassungsbehörde maschinell erfolgt, muss der Kunde selbst nicht tätig werden. Die Mitteilung an die Zulassungsstelle wird im Normalfall im Hintergrund abgewickelt. Deshalb bekommt der Kunde von dem Verfahren meist nichts mit.

Infos auf der eVB zur Übermittlung

Die elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung erkennt die Kfz-Zulassungsbehörde nur an, wenn Ihre Angaben korrekt sind. Durch die Richtigkeit der Daten kann die Zulassungsbehörde die eVB-Ü korrekt zuordnen und so Verwechslungen mit anderen Fahrzeuganmeldungen vermeiden.

Die folgenden Informationen müssen für die eVB-Ü daher zutreffend sein:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (17-stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination)
  • Amtliches Kfz-Kennzeichen
  • Angaben zum Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer

Sollte Sie trotzdem mal falsche Angaben machen, können Sie dies der Versicherung im Nachhinein mitteilen. Ihre Kfz-Versicherung korrigiert dann die Daten und überträgt die eVB-Nummer erneut an das Kraftfahrt-Bundesamt und somit auch an die Zulassungsstelle.

Fehlerhafte Personen- oder Fahrzeugdaten

Sofern man als Versicherungskunde verkehrte Daten angegeben oder einzelne Ziffern versehentlich vertauscht hat, sollte man die korrekten Zahlen möglichst schnell bei der Versicherung nachreichen. Im schlimmsten Fall kann der Fahrzeughalter von der Zulassungsstelle nicht zugeordnet werden.

Anhand der fehlenden Zuordnung geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das bisher versicherte Kraftfahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Das Kraftfahrzeugamt ist dann verpflichtet eine Mahnung an den Halter zu versenden, damit dieser den Nachweis einer bestehenden Kfz-Versicherung erbringen kann. Die Mahnung kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Das Mahnschreiben wird meist nach Ablauf von 1 bis 2 Wochen rausgeschickt, nachdem die korrekte eVB-Ü hätte übermittelt werden sollen. Kommt man dem Aufruf nicht nach, kann es im ungünstigen Fall zu einer Entfernung der Kennzeichenplakette und somit zu einer Zwangsstilllegung kommen. Bei einer solchen Stilllegung entstehen dann oft noch weitere Kosten und Aufwendungen für den Fahrzeughalter.