Wie kann man ein ausländisches Fahrzeug anmelden?

Die Anmeldung eines aus dem Ausland kommenden Fahrzeugs ist möglich, wenn Sie dafür die richtigen Dokumente bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen. Dabei ist es nicht unbedingt nötig, dass Sie bereits inländische Unterlagen besitzen. Importierte Autos, Motorräder oder andere Fahrzeuge können Sie nämlich auch mit ausländischen Papieren anmelden.

Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Für die Kfz-Zulassung importierter Fahrzeuge müssen Sie die folgenden Nachweise bei den Zulassungsbehörden in Deutschland vorzeigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer
  • Kontodaten für das SEPA-Mandat der Kfz-Steuer
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Certificate of Conformity (kurz CoC-Papier)
  • Eigentumsnachweis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
  • Nachweis einer Hauptuntersuchung

Das CoC-Papier wird oft auch als EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bezeichnet. Diese Bescheinigung bekommen Sie meist direkt vom Fahrzeughersteller. Sollte die EWG-Übereinstimmungserklärung nicht mehr vorhanden sein, dann müssen Sie sich ein Gutachten von einer Kfz-Prüforganisation (zum Beispiel TÜV oder DEKRA) erstellen lassen. Die Kosten hierfür unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp.

Für den Eigentumsnachweis reicht es meist aus, wenn Sie einen Kaufvertrag oder eine Rechnung über den Fahrzeugkauf vorweisen können.

Die „Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers“ bekommen Sie von der Generalzolldirektion, wenn Sie die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat abgeschlossen und das ausländische Fahrzeug ordnungsgemäß verzollt haben.

Der Nachweis der Hauptuntersuchung ist in manchen Fällen zusätzlich nötig. So zum Beispiel wenn die Erstzulassung des importierten Fahrzeugs länger als 3 Jahre her ist oder wenn das Importfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt.

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Ideale Kfz-Versicherung für Importfahrzeuge

Möchten Sie ein Importfahrzeug versichern und dann zulassen? Da bei vielen Autos aus dem Ausland in der CoC-Bescheinigung keine Typschlüsselnummer eingetragen ist oder in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt 2.2 nur Nullen eingetragen sind, kann es erstmal zu Verunsicherungen kommen. Die gängigen Versicherungsrechner brauchen nämlich die Typschlüsselnummer, um die Versicherungsbeiträge berechnen zu können. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung zu berechnen und mit der eVB-Nummer zu beantragen.

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