Wo kann man sein Kfz überall anmelden?

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden möchten, muss das immer bei einer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Die Meldestelle prüft dann anhand der mitgebrachten Unterlagen, ob sie die Zulassung genehmigen kann. Erfahren Sie jetzt mehr über die gesetzlichen Bestimmungen zum Kfz-Zulassungsort und beantragen Sie bei Bedarf auch gleich die für die Anmeldung benötigte eVB-Nummer.

Anmeldung und Ummeldung

Es gibt genaue Regelungen für die straßenverkehrsrechtliche Zulassung von Kraftfahrzeugen. Die Anmeldung, Ummeldung und Wiederzulassung von Dauerkennzeichen oder Saisonkennzeichen darf demnach nur am gemeldeten Hauptwohnsitz erfolgen. Also an dem Ort, wo sich der Halter überwiegend aufhält und somit seinen Lebensmittelpunkt hat. An dem entsprechenden Wohnort muss der Halter mitsamt der Anschrift gemeldet sein, damit die Kfz-Anmeldung möglich ist. Die Zulassung dieser Kennzeichen an anderen Orten ist nicht durchführbar.

Bevor Sie Ihr Fahrzeug am Wohnort anmelden können, müssen Sie sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern und die eVB-Nummer beantragen. Ohne elektronische Versicherungsbestätigung ist die Anmeldung nämlich nicht möglich.

Sofern Sie ein gekauftes Fahrzeug in einer anderen Stadt abholen müssen, können Sie es auch vor der Abholung an Ihrem Wohnsitz zulassen. Allerdings müsste hierfür der Verkäufer einverstanden sein und Ihnen die Zulassungspapiere vorab zuschicken.

Wir empfehlen Ihnen, vor der Kfz-Zulassung einen Pkw-Versicherungsvergleich zu machen. Dadurch erfahren Sie in wenigen Minuten transparent Ihre Versicherungskosten und sichern sich ein gutes Angebot für Ihr Auto. Außerdem berücksichtigt der Vergleich alle Ihre Leistungswünsche, so dass Sie die Versicherung, die Ihnen am besten gefällt, einfach direkt online abschließen können. Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie dann sofort und ist unmittelbar für die Kfz-Zulassung nutzbar.

eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung

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Ist die Zulassung am Zweitwohnsitz erlaubt?

Sofern Sie zusätzlich einen Zweitwohnsitz haben und dort ein Auto oder sonstiges Fahrzeug anmelden möchten, dann ist dies leider nicht realisierbar. Ein Nebenwohnsitz wird grundsätzlich nicht als Anmeldeort anerkannt.

Das gilt zum Beispiel auch, wenn der Fahrzeugbesitzer einen Zweitwagen hauptsächlich am Zweitwohnsitz zur Verfügung haben und fahren möchte. Das Zweitfahrzeug müssen Sie auch dann immer am Erstwohnsitz anmelden.

Möchte der Eigentümer jedoch unbedingt einen anderen Zulassungsort einrichten (zum Beispiel aufgrund von günstigeren Versicherungskosten), muss die Halterschaft auf eine andere Person übertragen werden, die in dem gewünschten Landkreis ihren Wohnort behördlich gemeldet hat.

Ausnahmen bei Kurzzeitkennzeichen

Grundsätzlich sollte die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen auch am eigenen Hauptwohnsitz erfolgen. Dennoch ist die Registrierung in bestimmten Situationen und unter behördlichen Voraussetzungen fast überall möglich.

Eine besondere Sachlage liegt beispielsweise vor, wenn jemand vor einem potentiellen Autokauf einen Gebrauchtwagen außerorts begutachten möchte. Entscheidet man sich dann direkt für den Kauf, muss oft schnell ein Kurzzeitkennzeichen her, damit das Auto zum eigenen Wohnsitz überführt und langfristig angemeldet werden kann.

Aus diesem Grund geben die meisten Zulassungsstellen eine Freigabe für die Anmeldung. Neben Personalausweis, Nachweis der Hauptuntersuchung und eVB-Nummer sollte der Halter auch den Kfz-Kaufvertrag mitbringen, um nachzuweisen, dass der Autoverkäufer aus dem Zulassungsort stammt.

Weitere Informationen zu den Kosten für Kurzzeitkennzeichen finden Sie hier.