Welche Vollmacht braucht man für die Kfz-Zulassung?

Eine Zulassungsvollmacht wird immer dann benötigt, wenn man ein Auto anmelden möchte und selber nicht der Fahrzeughalter ist. Die Autozulassung erfolgt also im Namen einer dritten Person. Da immer die Zustimmung vom Halter notwendig ist, muss der vollmachtgebende Halter das Vollmachtformular unterschreiben.

Mustervorlage der Zulassungsvollmacht

Der Halter kann beliebig festgelegt werden und somit auch vom Besitzer oder Eigentümer abweichen. Mit diesem Dokument erteilt der gewünschte Fahrzeughalter seine Einwilligung und beauftragt einen Bevollmächtigten für die Kfz-Zulassung: Kostenlose Mustervollmacht für die Zulassung

Das Formular ist zum Beispiel für die folgenden Ereignisse nutzbar:

  • Kfz-Anmeldung (Dauer- und Saisonkennzeichen)
  • Kfz-Ummeldung (Umzug oder Halterwechsel)
  • Zulassung von Kurzzeit- / Überführungskennzeichen
  • Zulassung von Ausfuhrkennzeichen

Die eVB-Nummer ist zusätzlich nötig

Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, neben der Zulassungsvollmacht die eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vorzulegen. Die eVB-Nummer muss der zukünftige Versicherungsnehmer also vorher bei einer Kfz-Versicherung beantragen:

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Vorzulegende Personalausweise

Damit die Vollmacht von der Zulassungsstelle anerkannt wird, ist es notwendig, dass der Bevollmächtigte nicht nur seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass mitbringt, sondern auch den vom Vollmachtgebenden. Eine Kopie reicht hier in der Regel nicht aus. Zudem sollte man zusätzlich noch an die Mitnahme der anderen Unterlagen für die Zulassung denken.

Sollte der Versicherungsnehmer von dem Fahrzeughalter abweichen, sind hier keine zusätzlichen Papiere erforderlich. Wie das Vertragsverhältnis mit der Versicherung gestaltet wird, ist für das eigentliche Zulassungsverfahren nicht relevant. Für Sie ist es aber ansonsten von Vorteil, wenn Sie vor der Kfz-Zulassung die Autoversicherungen vergleichen.

Einverständnis für die Kfz-Steuer

Weil bei jeder Neuanmeldung eines Pkw oder Motorrads immer ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer erteilt werden muss, muss man auch einen extra SEPA-Vordruck mitnehmen, der auf der Internetseite des Zolls für jede Zulassungsbehörde explizit zur Verfügung steht. Eine inbegriffene Einverständniserklärung für das Lastschriftverfahren kann über die normale Zulassungsvollmacht leider nicht erteilt werden.

Da der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter dem Steuereinzug zustimmen muss, sollte man deshalb den Vordruck vorab online ausfüllen, ausdrucken und von dem Vollmachtgeber unterschreiben lassen. In der entsprechenden Vorlage sind die Zulassungsdaten und Kontoverbindungen (Kontoinhaber, IBAN und BIC) des Steuerpflichtigen einzutragen. Falls in der Vorlage das zuständige Hauptzollamt und das Konto des Zahlungsempfängers noch nicht automatisch integriert ist, wird die Kfz-Zulassungsstelle dies dann noch zum Zeitpunkt der Anmeldung vermerken, damit der Einzug der Steuer in Auftrag gegeben werden kann.

Gilt die Vollmacht auch für Firmen?

Die Mustervollmacht ist auch für gewerbliche Firmenwagen verwendbar. Das Dokument ist in diesem Fall von einem Vertretungsberechtigten der Firma gegenzuzeichnen. Dementsprechend ist dann neben den üblichen Zulassungsunterlagen auch der Personalausweis des Firmenvertreters mitzubringen.