Ab wann, wie lange und wo sind Kurzzeitkennzeichen gültig?

Die Gültigkeit von Kurzzeitkennzeichen liegt zwischen 1 und 5 Tagen. Je kürzer die Versicherungszeit ist, desto günstiger sind die Versicherungskosten für Sie. Oft hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Tagen aber das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Beim Kauf einer Kurzzeitversicherung geben Sie einfach an, wie viele Tage Ihre Schilder gültig sein sollen. Die eVB-Nummer wird dann entsprechend ausgestellt

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Beantragen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung, dann können Sie die eVB-Nummer sofort aktivieren oder später manuell freischalten. Nach der Aktivierung haben Sie in der Regel 30, 60 oder 90 Tage Zeit, um Ihre Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle anzumelden und herstellen zu lassen. Sollten Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, wird sie nach Ablauf der Frist ungültig.

Wichtig: Mit der Aktivierung beginnt noch nicht der Gültigkeitszeitraum von bis zu 5 Tagen. Das Antragsdatum der eVB-Nummer ist für den Beginn der Versicherung nicht ausschlaggebend. Der Versicherungsschutz beginnt erst ab dem Zulassungstag. Nach der Zulassung dürfen Sie solange mit dem angemeldeten Fahrzeug fahren, bis die Kurzzeitversicherung endet (maximal 5 Tage). Da der Versicherungsschutz automatisch abläuft, ist eine Abmeldung bei der Zulassungsstelle nicht notwendig.

Hier ein Beispiel zur Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen:

  1. Bestellung einer Kurzzeit-eVB am 20. März
  2. Zulassung innerhalb von 30 Tagen am 08. April
  3. Schutz gültig bis zum 12. April 23.59 Uhr

Wo darf man überall fahren?

Sie können den Versicherungsschutz mit oder ohne Grüne Karte kaufen. Auf der grünen Karte sind alle versicherten Länder aufgelistet. Bestellen Sie die Grüne Karte mit, dann dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch im Ausland fahren. Sofern Sie die Kurzzeitdeckung nur im Inland nutzen möchten, dann kostet die Absicherung dadurch etwas weniger.

Kann man die Deckung verlängern?

Ist die Deckung einmal abgelaufen, kann man sie nicht wieder verlängern. Das liegt daran, dass auf den gelb markierten Kurzzeitkennzeichen ein festes Ablaufdatum eingeprägt ist. Möchten Sie das Kraftfahrzeug also doch noch länger fahren, müssen Sie eine neue Kurzzeitversicherung beantragen und neue Kennzeichen erstellen lassen.

  1. Autoversicherung online abschließen
  2. Kurzzeit-eVB anfragen
  3. Kennzeichen anmelden