Ist die Kfz-Zulassung ohne Fahrzeugbrief möglich?

Wenn Sie ein Auto oder ein anderes Fahrzeug anmelden möchten, dann ist immer die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) notwendig. Fehlt nun der Fahrzeugbrief, stehen Sie erstmal vor einem Problem. Die Kfz-Zulassung kann sich dadurch nämlich um ein paar Wochen verzögern. Erfahren Sie jetzt, wie Sie trotz Verzögerung die Kfz-Anmeldung am besten organisieren.

Ablauf der Kfz-Zulassung ohne Fahrzeugbrief

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, dann sollte immer der letzte Fahrzeughalter einen neuen Fahrzeugbrief persönlich bei seiner Zulassungsstelle beantragen. Wenn Sie der Käufer eines Autos sind und das Auto zulassen möchten, dann können auch Sie einen entsprechenden Antrag beim letzten Zulassungsamt stellen. Das gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass Ihnen der letzte Fahrzeughalter schriftlich bestätigt, dass er den Fahrzeugbrief an Sie übergeben hat.

Der gesamte Prozess dauert etwa zwei bis vier Wochen. Um die Ausstellung eines Fahrzeugbriefs zu ermöglichen, müssen Sie im ersten Schritt diese Dokumente bei der Zulassungsstelle vorlegen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung
  • Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung
  • Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei

Sollte Ihnen auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) fehlen, dann müssen Sie der Zulassungsstelle einen anderen Nachweis vorlegen, dass Ihnen das Kraftfahrzeug gehört. Das kann zum Beispiel mit dem CoC-Papier oder einem Kaufvertrag möglich sein.

Nach der Antragstellung beginnt das sogenannte Aufbietungsverfahren. Dabei teilt die Zulassungsbehörde dem Kraftfahrt-Bundesamt mit, dass ein Antrag für die Herausgabe eines neuen Fahrzeugbriefs gestellt wurde. Kurz darauf wird die Anfrage im Verkehrsblatt veröffentlicht, damit Dritte gegebenenfalls Einspruch erheben können, falls sie selber im Besitz des Fahrzeugbriefs sind. Dafür wird eine Frist von 14 Tagen eingeräumt.

Erfolgt kein Einspruch, stellt die Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief an den letzten Halter aus. Alternativ kann auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Fahrzeugkäufer ausgestellt werden, so dass der Käufer das Fahrzeug am zuständigen Zulassungsort anmelden kann.

Kosten für die Ersatzausstellung

Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fallen Gebühren in Höhe von 30,70 Euro an. Das Ersetzen der Zulassungsbescheinigung kostet 29,30 Euro. Außerdem können Zusatzkosten in Höhe von 5,10 Euro für die Umstellung auf neue Fahrzeugpapiere anfallen (gilt für Fahrzeuge mit der Erstzulassung vor dem 01. Oktober 2005). Die Gesamtkosten können sich also auf bis zu 65,10 Euro belaufen.

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